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   VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20   

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VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20 (https://dejure.org/2021,37244)
VG Bremen, Entscheidung vom 27.07.2021 - 7 K 2257/20 (https://dejure.org/2021,37244)
VG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 7 K 2257/20 (https://dejure.org/2021,37244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremHG § 37 Abs 1 Nr 3; GG Art 12 Abs 1; LV Art 8 Abs 2
    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; Bereich Erziehungswissenschaft - Ausbildungsstätte; Berufsfreiheit; endgültiges Nichtbestehen; Exmatrikulation; Fachwechsel; Hochschulrecht; Immatrikulation; Immatrikulationshindernis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Insbesondere bei Berufen, deren Aufnahme zwingend eine bestimmte Ausbildung voraussetzen, schließt die Nichtzulassung zu dieser Ausbildung zugleich die Möglichkeit aus, diesen Beruf später zu ergreifen (vgl. ausführlich zur Medizinerausbildung: BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 1 BvL 25/71, BVerfGE 33, 303 (358); juris Rn. 58 m.w.N.).

    Die Freiheit der Wahl der Ausbildungsstätte schützt in seiner traditionellen Abwehrfunktion somit sowohl die Wahl des Ausbildungsziels als auch die der konkreten Ausbildungsstätte; zu diesen gehören insbesondere Universitäten (vgl. zu alldem BVerfG, Urt. v. 18.07.1972, a.a.O., Rn. 57 f. m.w.N.).

    Art. 12 Abs. 1 GG umfasst insoweit nach gefestigter Rechtsprechung des BVerfG im Zusammenspiel mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein subjektiv-öffentlich-rechtliches (Teilhabe-)Recht auf Aufnahme in eine Ausbildungsstätte, insbesondere ein Recht auf Zulassung zu einer Hochschule (st. Rspr. seit BVerfG, Urt. v. 18.07.1972, a.a.O.).

    Dieses Grundrecht sollte seit jeher gerade die freie Wahl der Universität sichern (BVerfG, Urt. v. 18.07.1972, a.a.O., Rn. 57 f.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Zunächst dürfte es - in Bezug auf Studiengänge mit einem Fach - als allgemeine Auffassung gelten, dass es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist, wenn eine Person, die eine vorgeschriebene Prüfung zweimalig nicht besteht, von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden kann [vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, juris Rn. 93 ff. (zum dreimaligen Nichtbestehen der ärztlichen Vorprüfung); BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91, juris Rn. 2 (zum zweimaligen Nichtbestehen einer fachlichen Teilprüfung im Rahmen der zahnärztlichen Vorprüfung); BVerwG, Urt. v. 14.06.1963 - VII C 145.61, juris Rn. 13 (zweimaliges Nichtbestehen des schriftlichen Teils der ersten juristischen Staatsprüfung); BVerwG, Urt. v. 24.05.1968 - VII C 50.67, juris Rn. 11 (Exmatrikulation wegen zweimaligen Nichtbestehens der Diplomhauptprüfung eines Architekturstudenten); BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 7 C 66.78, juris Rn. 15 (zum endgültigen Nichtbestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung nach der Bestallungsordnung für Ärzte); BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98, juris Rn. 6 (zum zweimaligen Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung); a.A. soweit ersichtlich nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2012 - 1 M 32/12, juris Rn. 15 (zum zweimaligen Nichtbestehen eines Moduls in einem Bachelorstudiengang); vgl. auch ausführlich zu alldem Fischer, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 766 ff.].

    Sämtlichen vorzitierten Entscheidungen liegt freilich die Erwägung zugrunde, dass das endgültige Nichtbestehen einer (in vertretbarer Weise) vorgeschriebenen Prüfung zeigt, dass die betroffene Person ihrer Qualifikation nach den Anforderungen des angestrebten Berufs nicht genügt (vgl. etwa ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989, a.a.O., Rn. 68).

    Als legitime Zwecke der Regelungen kommen daher diejenigen Belange des Gemeinwohls in Betracht, die den Nachweis bestimmter fachlicher Qualifikationen erforderlich machen; für den Fall der Juristenausbildung etwa das Interesse an einer geordneten und qualifizierten Rechtspflege, für den Fall der Medizinerausbildung die öffentliche Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989, a.a.O., Rn. 66).

  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Anhaltspunkte dafür, dass die Freiheit der Berufswahl nach Art. 8 Abs. 2 LV inhaltlich anders als in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zu bestimmen ist, sind nicht ersichtlich (vgl. auch Däubler, in: Fischer-Lescano/Rinken u.a., Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 8 Rn. 13 m.w.N.); dies wird an einem Urteil des Staatsgerichtshofs zum Bremischen Juristenausbildungsgesetz deutlich (BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38 (45)), welches sich ausdrücklich auch auf die Wahl der Ausbildungsstätte bezieht.

    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs ist auch der Regelungsvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Art. 8 Abs. 2 LV, der einen ausdrücklichen Schrankenvorbehalt nicht enthält, sinngemäß anwendbar (BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).

    Die Drei-Stufen-Theorie gilt für das gesamte, einheitliche Berufsgrundrecht, nicht nur für die Freiheit der Berufswahl (zur freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa BVerwG, Urt. v. 06.02.1975 - II C 68.73, juris Rn. 65 sowie BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00, juris Rn. 26 sowie ausdrücklich BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Aufgrund des Regelungsvorbehalts in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG kann das (einheitliche) Berufsgrundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes näher ausgestaltet werden; dies gilt auch für das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Die Drei-Stufen-Theorie gilt für das gesamte, einheitliche Berufsgrundrecht, nicht nur für die Freiheit der Berufswahl (zur freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa BVerwG, Urt. v. 06.02.1975 - II C 68.73, juris Rn. 65 sowie BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00, juris Rn. 26 sowie ausdrücklich BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).

  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Dementsprechend wird in der einschlägigen Rechtsprechung etwa die Verfassungsmäßigkeit einer Beschränkung der Anzahl von Wiederholungsprüfung regelmäßig auch dann am Maßstab des Berufsgrundrechts gemessen, wenn solche Studiengänge in Rede stehen, deren Abschluss - anders als etwa bei Medizin- und Jurastudierenden - nicht zwingende Voraussetzung für die Ergreifung eines Berufs sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.01.2018 - 3 Bf 8/15, juris Rn. 27 zum Maschinenbaustudium oder Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entsch. v. 07.03.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 33 ff. für das Biologiestudium).

    Die getroffene Einschätzung ist nur dann zu verneinen, wenn die Einschätzung, gerade durch eine bestimmte Teilprüfung werde eine als unerlässlich einzustufende Fähigkeit abgeprüft, sachlich nicht vertretbar erscheint (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2015 - 6 B 608/15, juris Rn. 16 sowie Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entsch. v. 07.03.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 36).

  • VG Dresden, 19.03.2013 - 5 L 36/13
    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Bei Zulassung und Immatrikulation handelt es sich um verschiedene Verwaltungsverfahren, die voneinander unabhängig sind (vgl. etwa VG Dresden, Beschl. v. 19.03.2013 - 5 L 36/13, juris Rn. 76 und 81 sowie VG Berlin, Beschl. v. 23.11.2012 - 3 L 779.12, juris Rn. 11).

    Nicht geklärt werden muss zunächst die Frage, ob das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung im gewählten Studienfach - systematisch ein Immatrikulationshindernis - überhaupt bereits auf Ebene des Zulassungsverfahrens zu einer Versagung der Zulassung führen könnte (so etwa VG Berlin, Beschl. v. 27.08.2013 - 3 K 381.13, juris mit Verweis auf den Grundsatz des "dolo agit" oder VG Münster, Beschl. v. 19.01.2017 - 9 L 1651/16, juris; a.A. VG Dresden, Beschl. v. 19.03.2013 - 5 L 36/13, juris Rn. 81).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Das BVerfG führt hierzu aus (Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377; juris Rn. 75 ff.):.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Die Drei-Stufen-Theorie gilt für das gesamte, einheitliche Berufsgrundrecht, nicht nur für die Freiheit der Berufswahl (zur freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa BVerwG, Urt. v. 06.02.1975 - II C 68.73, juris Rn. 65 sowie BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00, juris Rn. 26 sowie ausdrücklich BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung schließt die Zulässigkeit einer Richtervorlage aus, denn diese obliegt den Fachgerichten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 22.09.2009 - 2 BvL 3/02, juris Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
    Schon die negative Beeinflussung des Bildungs- und Lebenswegs einer betroffenen Person stellt einen Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl dar (vgl. zum Ausschluss von einer Einrichtung des zweiten Bildungswegs BVerfG, Beschl. v. 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251; juris Rn. 30; zum Ausschluss vom Gymnasium vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257; juris Rn. 52).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2015 - 9 S 1611/15

    Exmatrikulation eines störenden Studenten; Hausverbot; Verhältnismäßigkeit

  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung kraft Gesetzes; Kommissaranwärter;

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 7 CE 11.3019

    Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bei Aussicht des erfolgreichen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 9 S 442/08

    Zum "endgültigen Nichtbestehen" einer Prüfung - zum Ausschluss eines Fachwechsels

  • BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57

    Rechtsmittel

  • VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92

    (VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer

  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 45.81

    Ausbildung - Förderungsfähig - Scheitern - Zwischenprüfung - Lehrerausbildung

  • OVG Hamburg, 15.08.2013 - 3 Nc 16/13

    Kein Anordnungsgrund für ein Zulassungsbegehren zum Studium der

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61

    Beschränkungen der zweiten Wiederholungsprüfung bei der ersten juristischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2018 - 13 C 58/17

    Zulassungsanspruch eines Studienbewerbers zum Studium der Rechtswissenschaft nur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 13 A 1589/14

    Anspruch auf erneute Zulassung zum Studium im Studiengang Rechtswissenschaften

  • VerfGH Bayern, 02.07.1997 - 10-VII-94
  • BVerwG, 24.05.1968 - VII C 50.67
  • OVG Bremen, 10.12.1985 - 2 B 133/85
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

  • VG Münster, 19.01.2017 - 9 L 1651/16

    Keine Zulassung zu einem Studiengang bei einem nicht ausräumbaren

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • VG Hamburg, 09.11.2017 - 19 ZE 247/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten Fachsemester des Studiengangs BASA in

  • VG Berlin, 23.11.2012 - 3 L 779.12

    Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen bei bereits zum Studium zugelassen

  • VG Berlin, 27.08.2013 - 3 K 381.13

    Rücknahme eines Zulassungsbescheides

  • StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21
    Urteil In dem Verfahren betreffend den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Juli 2021 - 7 K 2257/20 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 37 Abs. 1 Nr. 3 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Art. 8 des Zweiten Hochschulreformgesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), mit Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen unvereinbar ist,.
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